Die Verwendung von Kühlschmierstoffen in industriellen Prozessen ist mit hohen Anforderungen an den Arbeitsschutz, die Produktionssicherheit und den Umgang mit Gefahrstoffen verbunden. Besonders bei wassergemischten Kühlschmierstoffen in Emulsionen verpflichtet die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 611 Betreiber zu umfassender Dokumentation, Kontrolle und regelmäßiger Überprüfung verschiedener Parameter.
Ziel ist der Schutz der Anwender vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und die frühzeitige Erkennung möglicher Gefährdungen, die von verunreinigten oder nicht sachgerecht eingesetzten Kühlschmierstoffen ausgehen können.
Laut TRGS 611 besteht die Pflicht zur Dokumentation der verwendeten Kühlschmierstoffe – insbesondere bei Mischungen, die über längere Zeiträume im Einsatz sind. Die Einhaltung dieser Regel ist nicht optional, sondern ein rechtlich verankerter Bestandteil betrieblicher Schutzmaßnahmen im Rahmen des Gefahrstoffmanagements.
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