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KSS-Dokumentation nach TRGS 611: Was Betriebe wissen und umsetzen müssen

Ein gemessener KSS-Wert allein sagt wenig darüber aus, ob ein Betrieb seine Überwachung im Griff hat. Erst die Verbindung aus Maschine, Zeitpunkt, Prüfverfahren, Ergebnis und veranlasster Maßnahme macht den Vorgang nachvollziehbar. Genau hier setzt die betriebliche KSS-Dokumentation an.

Für wassergemischte Kühlschmierstoffe gibt die TRGS 611 konkrete Überwachungsmaßnahmen vor. Die im April 2026 aktualisierte DGUV Regel 109-003 überführt diese Vorgaben in einen betrieblichen Prüfplan und ergänzt praktische Hinweise. Unternehmen brauchen deshalb einen festen Ablauf: Zuständigkeiten festlegen, Werte in den vorgesehenen Intervallen prüfen, Abweichungen bewerten und die daraus folgenden Maßnahmen festhalten.

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Was die TRGS 611 tatsächlich regelt

Die TRGS 611 gilt für die gewerbliche Verwendung wassermischbarer Konzentrate und den Einsatz wassergemischter Kühlschmierstoffe, vor allem bei der Bearbeitung und Umformung von Werkstücken. Ihr Ziel ist es, das Risiko der Bildung krebserzeugender N-Nitrosamine möglichst weitgehend auszuschließen.

Damit hat die Regel einen klar abgegrenzten Gegenstand. Sie bildet keinen vollständigen Leitfaden für sämtliche Fragen der KSS-Pflege. Nichtwassermischbare Schneid-, Hon- oder Schleiföle fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Für die umfassende Gefährdungsbeurteilung und den praktischen Betrieb sind zusätzlich die Gefahrstoffverordnung sowie die DGUV Regel 109-003 relevant.

Die aktuelle DGUV-Regel bezeichnet sich als fachliche Empfehlung mit hohem Praxisbezug. Sie besitzt keine eigene Vermutungswirkung. Verpflichtungen müssen daher sauber nach ihrer jeweiligen Quelle eingeordnet werden.

Vom KSS-Einsatz zum betrieblichen Prüfplan

Die Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass Nitritgehalt und pH-Wert regelmäßig geprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden. Die DGUV empfiehlt dafür einen Prüfplan. Dieser ordnet die Überwachung einer konkreten Anlage zu und ermöglicht den Vergleich zwischen Soll- und Ist-Zustand.

Zu den relevanten Stammdaten gehören Maschinenbezeichnung, Maschinennummer, Füllmenge, eingesetzter Kühlschmierstoff, Sollkonzentration und produktspezifischer Refraktometerfaktor. Hinzu kommen Angaben zum Ansetzwasser und zur verantwortlichen Prüfperson. Beim Neuansatz sollten pH-Wert, Konzentration und Nitrit als Ausgangswerte ermittelt werden.

Prüfmethoden und Intervalle sind anhand der KSS- und Anlagendaten festzulegen. Dabei gelten auch die Angaben des KSS-Herstellers. Die Prüfungen und die daraus folgenden Maßnahmen müssen fachkundige Personen übernehmen. Diese können dem eigenen Betrieb angehören oder extern beauftragt werden.

Der Prüfplan sollte außerdem festlegen, wer bei Abwesenheit der verantwortlichen Person die Messungen bewertet und erforderliche Maßnahmen im Betrieb freigibt.

Welche Werte wann geprüft werden

Der Prüfplan verbindet jeden Parameter mit Intervall, Methode und Reaktion. Für den Dauerbetrieb ergibt sich folgende Grundstruktur:

Hier zur Tabelle

Zu den wahrnehmbaren Veränderungen zählen Verfärbungen, Schaumbildung, Rückstände, Emulsionstrennung, aufschwimmendes Fremdöl, besondere Gerüche und sichtbare Biofilme. Eine allgemeine Pflicht zur mikrobiologischen Überwachung des gebrauchten KSS besteht laut DGUV-Regel nicht. Bei konkreten Hinweisen kann eine ergänzende Untersuchung sinnvoll sein.

Das Ansetzwasser als eigenen Prüfpunkt behandeln

Die Überwachung beginnt bereits bei dem Wasser, mit dem die Emulsion oder Lösung angesetzt und später nachgefüllt wird. Nach TRGS 611 darf dessen Nitratgehalt 50 mg/l nicht überschreiten; ein niedrigerer Wert ist anzustreben. Der Betrieb soll den Nitratgehalt von Zeit zu Zeit prüfen oder beim zuständigen Wasserversorger erfragen.

Liegt der Wert oberhalb von 50 mg/l, muss das Ansetzwasser durch die Beimischung von demineralisiertem oder anderem nitratarmem Wasser unter den Grenzwert gebracht werden. Die Herkunft des Wassers, das Datum der Prüfung (beziehungsweise der Auskunft) und der festgestellte Wert sollten deshalb Bestandteil des Prüfplans sein.

Die aktuelle DGUV-Regel empfiehlt Ansetzwasser in Trinkwasserqualität. Bei Wasser aus einem eigenen Brunnen oder aus einer betrieblichen Aufbereitung ist zusätzlich zu klären, ob regelmäßig mikrobiologische Kontrollen erforderlich sind. Diese Prüfung des Ansetzwassers ist von einer allgemeinen mikrobiologischen Überwachung des gebrauchten Kühlschmierstoffs zu unterscheiden.

Messung und Probenahme vergleichbar organisieren

Die Probenahme sollte während der Umwälzung aus dem Reinbehälter oder direkt aus dem Zulauf erfolgen. Ein festgelegter Messort und ein möglichst vergleichbarer Zeitpunkt erleichtern die Verlaufsbewertung.
Für Nitrit sind geeignete Teststäbchen nach TRGS 611 hinreichend genau. Beim pH-Wert haben sich Spezialindikatoren mit passendem Messbereich etabliert. Universalindikatoren bieten für die erforderliche Verlaufskontrolle eine zu grobe Abstufung.

Bei der Konzentrationsmessung mit dem Handrefraktometer ist der produktspezifische Korrekturfaktor anzuwenden. Fremdöl, Verschmutzungen und Temperaturabweichungen können das Ergebnis verfälschen.
Für Betriebe mit vielen Einzelmaschinen erlaubt die TRGS 611 eine Stichprobenregelung. Dafür müssen in einer Gruppe derselbe KSS und vergleichbare Bearbeitungs- und Einsatzbedingungen vorliegen. Maschinen mit den ungünstigsten Bedingungen sind angemessen einzubeziehen.

Als mögliches Vorgehen nennt die TRGS eine dreimonatige Phase, in der pH-Wert und Nitrit wöchentlich gemessen werden. Erst danach wird beurteilt, ob sich Ergebnisse ausgewählter Anlagen auf andere Arbeitsplätze übertragen lassen.

Abweichungen müssen zu dokumentierten Maßnahmen führen

Beim Nitrit gilt zunächst das wöchentliche Messintervall. Liegen drei Werte hintereinander unter 10 mg/l und sind Kontrolle sowie Dokumentation gesichert, darf der Betrieb das Intervall auf höchstens vier Wochen verlängern. Bei einem Wert über 10 mg/l gilt wieder die wöchentliche Prüfung.

Überschreitet der Nitritgehalt 20 mg/l, verlangt die TRGS 611 eine Reaktion. Möglich sind ein vollständiger Wechsel, ein Teilaustausch oder die Zugabe eines geeigneten Inhibitors in Abstimmung mit dem KSS-Hersteller.
Die aktuelle DGUV-Regel empfiehlt zusätzlich, die Nitritquelle zu suchen und möglichst zu beseitigen. Erfolgt keine entsprechende Maßnahme und enthält der KSS keinen ausreichenden Inhibitor, können weitergehende NDELA-Untersuchungen im KSS und in der Luft erforderlich werden.

Beim pH-Wert zählt die Veränderung gegenüber der frisch angesetzten Emulsion oder Lösung. Ein andauernder Abfall um mehr als 0,5 pH-Punkte gilt als erheblich. Geeignete Gegenmaßnahmen sollten mit dem KSS-Hersteller abgestimmt werden.

Der Prüfplan der DGUV Regel 109-003 nennt bei einem Abfall um mehr als 1,0 Punkte gegebenenfalls den Austausch des KSS und eine Reinigung des Kreislaufs.

Der Prüfbericht sollte jeweils den Ausgangswert, die festgestellte Abweichung, die gewählte Maßnahme und das Ergebnis der Kontrollmessung verbinden. So lässt sich später erkennen, ob die Reaktion wirksam war.

Was in der KSS-Dokumentation festgehalten wird

Ein belastbarer Eintrag enthält mindestens die betroffene Maschine, Datum, Prüfperson, Prüfgröße, Messwert, Einheit und verwendete Methode. Bei Abweichungen kommen Ursache, Maßnahme, eingesetztes Produkt beziehungsweise Menge sowie die Nachkontrolle hinzu.

Für Biozidzugaben nennt die DGUV-Regel zusätzliche Angaben, darunter Art, Konzentration und zulässige Höchstkonzentration.

Der ursprüngliche Messwert sollte erhalten bleiben, auch wenn unmittelbar eine Korrektur erfolgt. Die spätere Kontrollmessung wird als eigener Eintrag ergänzt. Dadurch bleibt erkennbar, welche Situation vorlag, welche Reaktion gewählt wurde und ob sie den gewünschten Effekt hatte. Eine reine Überschreibung des ersten Wertes würde diesen Zusammenhang auflösen.

Die aktuelle DGUV Regel 109-003 empfiehlt, Aufzeichnungen der KSS-Parameter mindestens drei Jahre aufzubewahren. Eine längere Aufbewahrung kann helfen, schleichende Veränderungen zu erkennen. Die drei Jahre sind als DGUV-Empfehlung einzuordnen; für andere Unterlagen oder besondere Gefahrstoffe können abweichende Fristen gelten.

Wie FLACO den Dokumentationsprozess unterstützt

FLACO-Systeme der pro- und max-Serie können die Dokumentation mit dem Nachfüllvorgang verbinden. Das Gerät erfasst Prozessdaten wie Datum, Uhrzeit, Maschine, Bediener, Nachfüllmenge und eingestellte Konzentration. Chemische Parameter wie pH-Wert, Nitrit, Nitrat oder die aktuelle Tankkonzentration werden extern gemessen und anschließend manuell eingegeben.

Damit unterstützt das System eine strukturierte Zusammenführung betrieblicher Daten. Die Auswahl der Messmethode, die fachliche Bewertung der Ergebnisse und die Festlegung geeigneter Maßnahmen bleiben beim Betreiber. Die gespeicherten Rohdaten lassen sich für die weitere Auswertung als CSV-Datei exportieren.

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Häufige Fragen zur KSS-Dokumentation nach TRGS 611

Gilt die TRGS 611 auch für nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe?

Nein. Ihr Anwendungsbereich umfasst wassermischbare Konzentrate und wassergemischte Emulsionen oder Lösungen. Für nichtwassermischbare Bearbeitungsöle gelten andere Anforderungen.

Müssen pH-Wert und Nitrit jede Woche geprüft werden?

Grundsätzlich ja. Für den pH-Wert gilt bei Glas- und Keramikbearbeitung ein monatliches Intervall. Das Nitritintervall darf bei drei aufeinanderfolgenden Werten unter 10 mg/l und gesicherter Dokumentation auf maximal vier Wochen verlängert werden.

Was ist bei mehr als 20 mg/l Nitrit zu tun?

Die TRGS nennt Wechsel, Teilaustausch oder einen mit dem KSS-Hersteller abgestimmten Inhibitor. Ursache, Maßnahme und Kontrollmessung gehören in den Prüfbericht.

Reicht eine Stichprobe für mehrere Maschinen aus?

Das ist unter den Bedingungen der TRGS 611 möglich. Die Maschinen müssen denselben KSS verwenden und unter vergleichbaren Bedingungen laufen. Die Anlagen mit der höchsten Risikostufe müssen angemessen vertreten sein.

Ist eine digitale Dokumentation vorgeschrieben?

Ein bestimmtes Dateiformat schreibt die DGUV-Regel nicht vor. Sie nennt Prüfbuch oder Prüfbericht. Maßgeblich sind nachvollziehbare Ergebnisse und dokumentierte Maßnahmen.

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